Da kommt einem der Gedanke einer angestrebten Euthanasie an über 60-jährige Gesunde in Deutschland und von Russland ähnlichen Verhältnissen (inklusive der Falschinformationen!).  

Wissend, dass wir derzeit nur


• untaugliche Corona-Impfstoffe haben,
• die die Gefahr von schweren bis tödlichen Nebenwirkungen in Form eines „russischen Roulettes“ in sich

  bergen und
• zu immer neuen Corona-Varianten führen,

 

hat die Regierung nunmehr beschlossen,


• die Corona-Erkrankte (auch in der Lebensmittelproduktion) frei rumlaufen zu lassen,
• nachdem sie bereits die einzig wirksamen Mittel gegen Ansteckung wie die Masken-, die Abstands- und

  die Hygienepflicht aufgehoben hat


und hat dafür einen gemeinsamen Entwurf nach Angaben der Nachrichten vorgelegt,


• wonach die große Anzahl der über 60-jährigen Gesunden, die bis heute keine Corona-

  Erkrankung haben (also seit über 2 Jahren einer Ansteckung durch entsprechend sinnvolle

  Maßnahmen, wie das Maskentragen, das Abstandhalten und die Einhaltung von

  Hygienemaßnahmen, sich nicht angesteckt haben), zu Mehrfach-Impfungen mit diesen

  untauglichen Corona-Impfstoffen im Rahmen des „russischen Roulette“ auf schwere bis tödliche

  Nebenwirkungen bis zum 01.10.2022 zu verpflichten.


Es kann nicht angehen, dass


sich die über 60-jährigen Gesunden mit der Zahlung von Bußgeldern buchstäblich freikaufen

  müssen und dafür bestraft werden sollen, dass sie sich ihre Gesundheit vor Corona, die sie

  sich weit über 2 Jahre bewahrt haben, auch weiterhin bewahren wollen, indem sie sich nicht mit

  jenen fragwürdigen Impfstoffen impfen lassen (und nur, weil die Regierung die Gelder für die

  untauglichen und gefährlichen Impfstoffe verschleudert hat, zudem auch weiterhin die

  Milliardengewinne der Pharmaindustrie auch weiterhin gesichert werden sollen und es sicher dem Einen

  oder Anderen gelegen kommt, wenn weniger Rentenberechtigte oder Personen, die kurz davor stehen,

  rentenberechtigt zu werden, vorhanden sind. Immerhin hat man ja den Zuschuss für die Sicherung der

  Renten über die nächsten 2 Jahre hinaus gestrichen! Da denkt sich wohl der Eine oder Andere, dass

  man auf diese Weise gegen die Kosten, die Rentenzahlungten verursachen, gegensteuern kann!).


Da kommt dann einen schon der Gedanke einer angestrebten Euthanasie an gesunde – also nicht an Corona erkrankte - über 60jährige.


Da kann man nur sagen, wehret den Anfängen und berücksichtigt dieses Verhalten bei der  Entscheidung, wen Ihr nächstes Mal Eure Wahlstimme gebt. Und aktuell, wenn es zu einer Impfpflicht per Gesetz kommen sollte, steht Euch als Betroffene die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht offen.

Da sich ja nach Auffassung der Regierung und auch der vermeintlichen Fachleute die Gesundheitslage entspannt haben soll und Corona weniger gefährlich als eine Grippe sein soll, fehlt es auch an einer rechtlichen Grundlage für einen derartig massiven Eingriff in die Gesundheit der über 60jährigen und erst recht natürlich mit einem untauglichen Impfstoff, der zudem im Rahmen eines „russischen Roulettes“ die Gefahr von schweren bis  tödlichen Nebenwirkungen beinhaltet.

Denn das in die Gesundheit der über 60jährigen eingreifende Gesetz, dass die Regierung hier erlassen möchte, muss zwingend, um nicht verfassungswidrig zu sein, folgende Kriterien erfüllen:


1. Interessenabwägung:

Der mit in das Grundrecht der geschützten Gesundheit der über 60-jährigen per Gesetz beabsichtigte Eingriff muss in der Interessenabwägung höherwertig anzusehen sein, als der Gesundheitsschutz der über 60-jährigen.


Anmerkung von mir:
Angestrebt soll hier werden, die Abwehr der Gefahr von Überlastung des Krankenhauspersonals, dass ja gar nicht mehr gegeben ist gemäß den Angaben der Parteien und auch der sogenannten Fachleute. Damit wird die Aufhebung der tatsächlich wirksamen Schutzmittel wie die Maskenpflicht, die Abstandspflicht, die Hygienepflicht, ja sogar der Quarantänepflicht von an Corona-Erkrankten gerechtfertigt.


2. Geeignetheit des Eingriffs zur Erreichung des bezweckten Zieles:
Geeignetheit des per Gesetz beabsichtigten Eingriffs zur Erreichung des mit dem Eingriff in das verfassungsrechtliche Schutzgut Gesundheit bezweckten Zieles.


Anmerkung von mir:
Nachweislich verhindert eine Impfung mit keinem der Impfstoffe, eine Erkrankung an Corona und seine Varianten und auch keine Übertragung an Dritte. Auch wird nachweislich damit kein günstigerer Krankheitsverlauf verbrieft. Denn es sind nachweislich sowohl Geimpfte als auch Geboosterte schwer an Corona erkrankt, ja sogar an Corona verstorben.


Und das Besondere: Im Gegenteil, die Inzidenzen explodierten und explodieren jedes Mal nach groß angelegten Impfaktionen und es kommt regelmäßig nach der Einführung neuer Impfstoffe auch zu neuen Corona-Varianten, von denen nicht vorhergesehen werden kann, wie gefährlich die jeweilig neue Variante ist.


3. Erforderlichkeit des per Gesetz in das verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgut geplanten

    Eingriffs zum Erreichen des gesetzlichen Ziels:

Der per Gesetz geplante Eingriff in das nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) geschützte Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit muss auch erforderlich sein, um das Ziel des Gesetzgebers Krankenhäuser vor einer Überlastung durch über 60jährige Corona-Erkrankte zu schützen.


Anmerkung von mir:
a) An der Erforderlichkeit mangelt es schon deshalb, weil ja nach eigenem Bekunden von Regierung und

    sogenannten Fachleuten schon deshalb keine Überlastung droht, weil Corona inzwischen sogar

    weniger gefährlich sein soll als eine Grippe.


b) Zudem fehlt es an der Erforderlichkeit des gesetzlich beabsichtigten Eingriffs in die körperlichen

    Unversehrtheit, da es mildere und vor allem wirksamere Mittel wie eine allgemeine Maskenpflicht,

    eine allgemeine Abstandspflicht, eine allgemeine  Hygienepflicht sowie die Quarantänepflicht von

    Erkrankten und der mit diesen in Kontakt Gewesenen als seit über zwei Jahren bewährtes Mittel gibt.


    Denn es wurde von der Regierung (auch der vorherigen) moniert, dass es gerade die über 60jährigen

    seien, die nicht geimpft sind.



    Diejenigen jedoch, die erkrankt sind, gelten ja als genesen und damit haben diese erst einmal

    denselben Sicherheitsstatus wie ein Geimpfter.


Es bleiben also allein diejenigen über 60jährigen, die seit mehr als 2 Jahren nicht an Corona erkrankt sind, sich also durch ein sinnvolles Verhalten nicht angesteckt haben, oder, weil diese aufgrund fehlender Ansteckungsgefahr grundsätzlich nicht anstecken können (hier wird in Fachkreisen vermutet, dass dies mit den sogenannten T-Zellen zu tun hat! Es wurden Tests gemacht mit Einbringen von Viren mittels Viren verseuchten Stäbchen in die Nasen der Probanden, bei denen ein Teil der Probanden nicht erkrankte, während der andere Teil an Corona erkrankte). Also diejenigen, die es hier seit über 2 Jahren in einer erheblich mit  Corona verseuchten Bevölkerung durch wohl überlegtes Verhalten oder auch, weil sie nicht die Voraussetzung für eine Ansteckung besitzen, geschafft haben, sich nicht anzustecken, ausgerechnet diese Personen sollen die Gefahr einer potentiellen Überlastung von Krankenhäusern darstellen. Dies ist wohl kaum glaubwürdig. Tatsächlich sind es gerade zumeist die älteren Generationen ab 50 Jahre aufwärts, die sich verantwortungsvoll verhalten und aus Gründen des Eigenschutzes bereits erfolgreich Mundschutz, Abstand und Hygieneregeln zur Abwehr einer Ansteckung von Corona und dessen Varianten einhalten. Während doch viele jüngeren Alters oft unbedarft - auch durch die unzutreffenden Aussagen  des so umfangreichen Schutzes von Impfungen vor Corona-Erkrankungen seit 2020, und als sich das dann doch einfach nicht mehr halten ließ, eines angeblichen Schutzes vor einem schwereren Verlauf, obwohl bereits in 2020 (vor Entwicklung eines Impfstoffs gegen Corona) sowohl symtomlose als auch Corona-Erkrankungen mit einem schwachen Verlauf gab – ungeschützt sich in großen Mengen auf Tuchfühlung dicht bei dicht begeben. Dies gilt insbesondere auch bei den derzeitig vielfältigen Demonstrationen, wo etliche wegen des vermeintlichen Schutzes durch Impfungen alle Sicherheitsregeln außer acht lassen.


4. Zwischen-Ergebnis:
Das geplante Gesetz, mit dem die Regierung hier in das grundgesetzlich geschützte Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG der hier betroffenen über 60jährigen einzugreifen beabsichtigt, ist weder geeignet, noch erforderlich, um das angestrebte Ziel der Vermeidung einer im Übrigen nach eigenen Angaben der Regierung gar nicht bestehenden Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems zu verwirklichen. Und der bei angestrebte Zweck unterliegt bei einer Interessenabwägung auch unter Berücksichtigung dessen, dass die derzeit bestehenden Impfmittel untauglich sind und daneben eine Gefahr im Rahmen eines „russischen Roulettes“ beinhalten, an schweren bis tödlichen Nebenwirkungen zu erkranken, wobei gerade die Jahrgänge ab 60 Jahren besonders gefährdet sind, an jene schweren bis tödlichen Nebenwirkungen zu erkranken.


5. Darüber hinaus Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz (GG):
Da gerade die ab 60jährigen bisher seit über 2 Jahren nicht an Corona Erkrankten keine Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems darstellen, sondern eher die Jüngeren, die alle Vorsicht bei Massenzusammenkünften außer Acht lassen, liegt hier grundsätzlich in einem solchen Gesetz auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG.


Zusätzliche Anmerkung auch hier von mir:
Dies bedeutet aber keineswegs, dass deshalb die Jüngeren einer Impfpflicht unterzogen werden müssen. Denn nach auch bei den Jüngeren gilt selbstverständlich, dass die untauglichen Impfmittel auch bei diesen ungeeignet und nicht erforderlich sind und auch hier die Interessenabwägung zu Gunsten der Wahrung des grundgesetzlich geschützten Rechtsguts der körperlichen Unversehrtheit ausgeht.


6. Endergebnis der Prüfung:
Die Einführung einer gesetzlich geregelten Impfpflicht ist in jeder Version verfassungswidrig und verstößt gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und zusätzlich gegen Art. 3 GG, wenn die Impfpflicht sich auf eine bestimmte Personengruppe bezieht.


Und eine Euthanasie von Menschen im Vorfeld, um für die Zukunft Krankenhausbetten zu sparen, ist menschenverachtend und auf tiefster Stufe menschlichen Verhaltens stehend, und zwar unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitsstatus der Betroffenen.

Ich war hier der Meinung, dass wir im Jahr 2022 wohl eine solche Gesinnung längst hinter uns gelassen haben. Offenbar wird hier jedoch das Leben von über 60jährigen von einigen als nicht mehr schützenswert und diesen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit abgesprochen.

Was jedoch wirklich in jenen Menschen vorgeht, die mutwillig die Bevölkerung oder Teile der Bevölkerung auf die oben ausgeführten Arten gesundheitlich gefährden wollen, vermag ich natürlich nicht abschließend beurteilen.


Feststeht, dass die Verhältnisse im Umgang mit der Pandemie hier noch unprofessioneller geworden sind als in der vorherigen Regierung unter Frau Merkel gehandhabt wurden, wo diese wenigstens nur partiell immer wieder die Maskenpflicht aufgehoben hatte und dass eben immer wieder einmal.

Jetzt jedoch werden völlig widersprüchliche Entscheidungen getroffen.

Während


die Aufhebung der wirksamen Schutzmaßnahme


• wie Quarantäne von Erkrankten,
• die Maskenpflicht,
• die Abstandspflicht und
• die Hygienepflicht


damit begründet werden,


• dass die Pandemielage und auch die Krankenhaussituation derartige Einschränkungen in der Freiheit

  nicht mehr rechtfertigen,


wird völlig widersprüchlich genau mit jener

• jener Pandemielage und auch die Krankenhaussituation


der schwere Eingriff in die Gesundheit der über 60jährigen durch


• untaugliche Corona-Impfstoffe mit
• der Gefahr von schweren bis tödlichen Nebenwirkungen in Form eines „russischen Roulettes“


nunmehr als gemeinsamer Gesetzesentwurf zur Entscheidung eingebracht.

Und auf noch etwas sei dabei darauf hingewiesen:

Dadurch, dass nunmehr ja auch die Testpflicht weitgehendst entfällt,


• werden selbstverständlich seit dem 03.04.2022 auch geringere Corona-Erkrankungen gemeldet als in

   der Vergangenheit, die ja ohnehin nur in Fällen von positiven PCR-Tests erfasst werden.


Zudem werden die Angaben der Todeszahlen völlig unprofessionell getätigt, die nicht wissenschaftlich erfolgt.

Zu den Angaben der Todeszahlen gehört,


• wenn man korrekt und aussagefähige Zahlen nennen will,

   mindestens eine Aufsplittung in Todeszahlen getrennt nach
• Geboosterten,
• Zweifachgeimpften,
• Einfachgeimpften und
• Ungeimpften.


Ganz seriös wäre hier zudem eine Aufsplittung der Todeszahlen bei den Geimpften  danach,


• welche Impfstoffe diese im Einzelnen erhalten haben.


Denn so sieht wissenschaftlich korrektes Arbeiten aus. Denn nur dann können daraus evtl. überhaupt nur Aussagen hergeleitet werden.


Dieselben Anforderungen (Aufsplittungen) sind selbstverständlich an wissenschaftlich korrektem Arbeiten auch bei der Bekanntgabe von Inzidenzen-Zahlen zu stellen.


Stattdessen gab es Fernsehbeiträge mit fiktiven (also wahllos gegenüber gestellten nicht realen) Zahlen, welche manipulativ eingesetzt wurden, um von einem Impferfordernis zu überzeugen. So sieht kein wissenschaftlich korrektes Arbeiten aus.


Aber die Arbeitsweise des RKI scheint mir hier typisch und symptomatisch oberflächlich und lässt auch Rückschlüsse auf die Verfahrensweisen bei den "Schnellverfahren" in der Zulassung der Impfmittel zu, was auch die Untauglichkeit der Impfmittel und das Außerachtlassen der schweren Nebenfolgen erklärt.


Hauptsache man ist vordergründig aktiv und kümmert sich angeblich um das Problem.

Aber das RKI wird sicher - wie schon 2020 - mitteilen, "dass haben wir ja nicht gewusst. Das hat man uns ja nicht gemeldet." Eigenständiges Denken Fehlanzeige. Eigene Verantwortung Fehlanzeige. Denn es sind ja zudem auch noch immer die anderen schuld. Dass man als sogenannter Fachmann selbständig Denken muss und sich auch mal selbst Informationen einholen muss, also schlichtweg mal korrekt arbeitet, scheint hier offenbar schon zur Überforderung zu führen.

Die Macht, zum Handeln und Anordnen haben wollen, aber Verantwortung dafür tragen wollen, ist nicht drin.


Dasselbe gilt auch für die unverantwortliche Zulassung von Testverfahren mit einer  maximalen Testsicherheit von 50 %. Denn dafür benötigt keiner einen Test. Wenn es nur zwei Möglichkeiten nämlich negativ oder positiv gibt bei einem Testergebnis, liegt jeder auch mit einer willkürlichen Eigenentscheidung ohne Test stets zu 50 % richtig. Das ist angewandte Mathematik. Denn es gibt ja nur eine richtige von zwei möglichen Antworten. Diese Tests tragen in unverantwortlicher Weise dazu bei, dass sich die damit fehlerhaft negativ Getesteten als gesund betrachten und damit Ansteckungsrisiken zu Lasten Dritter eingehen, die diese Personen sonst nicht eingehen würden, soweit es sich um verantwortungsvolle Bürger handelt. Von denen es ja zumindest einige gibt (Leider jedoch nicht an Entscheidungspositionen. Da sieht man, dass bei Entscheidungen um Führungs- und Machtpositionen doch einiges schief läuft.). Es hätten hier nur einwandfrei funktionierende Tests zugelassen werden dürfen. Aus Gründen der Unterstützung der Wirtschaft ist jedoch eine Versagung der Zulassung unterblieben.


Anders als diejenigen, die zudem auch noch in vorantwortungsloserweise die Quarantänepflicht für hochansteckende Corona-Erkrankte zum 01. Mai 2022 aufheben.

Ich bin enttäuscht, dass jetzt noch schlimmer verfahren wird als zu Zeiten von Frau Merkel. Dabei war das schon schlimm genug.

Und nach den Nachrichten des Bayerischen Rundfunks soll angeblich der Corona-Virus harmloser sein als Grippe.


Wieso sollen sich daher dann die über 60jährigen der Gefahr bei den untauglichen Impfungen aussetzen, im Rahmen eines „russischen Roulettes“ an schweren bis tödlichen Nebenwirkungen der Impfungen zu erkranken (und dass auch noch gleich mehrfach – und so auch noch mehrfach einem „russischem Roulette“ ausgesetzt zu sein!).

Unverantwortlich! Das ist meine Meinung!

Statt ordentlich und gewissenhaft wissenschaftlich zu arbeiten, werden diejenigen, die  ihren eigenen Verstand zum Denken benutzen, anstatt jene seltsamen Weisheiten zu schlucken, die ihnen so phantasievoll vorgebetet werden, in unqualifizierterweise als Querdenker bezeichnet. Übrigens ein Querdenken gegenüber einem anderen setzt voraus, dass der andere überhaupt denkt. Und daran hapert es bereits. Es kann schon deshalb kein Querdenken vorliegen.


Statt die Gelder für untaugliche und mit schweren Gefahren behaftete Impfmittel zu verschwenden, hätte das Geld in den Rentenfonds gesteckt werden sollen, und die wertvolle Zeit, die mit dem Thema Corona-Pflichtimpfungen verschwendet wurde, hätte sinnvollerweise – noch dazu, wo sich die Anzahl der Bürger, die eine Obdach benötigen, aufgrund des Ukraine-Krieges stark erhöht hat – endlich mal ein Mietendeckel vom Bund beschlossen werden müssen, damit endlich allen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung steht.

Es kann doch nicht sein, dass, wenn Vermieter eine unverhältnismäßig hohe Miete fordert, der § 138 Abs. 2 BGB – Verbot von Wucher – gilt. Wenn aber der Großteil der Vermieter dem Wucherer folgen, plötzlich kein Wucher mehr vorliegen soll, obwohl nach wie vor die Zwangslage der Wohnungssuchenden ausgenutzt wird und die aufgerufenen Mieten überwiegend im auffälligen Missverhältnis zu den Leistungen stehen.

Das Berlin wurde ja, als es hier die Vorreiterrolle spielte und dem Problem mit einer Mietpreisbremse zu begegnen versuchte, leider vom Verfassungsgericht ausgebremst, weil dies eben die Aufgabe des Bundes ist, der er leider nicht nachkommt.

Hier wäre der Einsatz der Bundesregierung gefragt, nicht in der Unterstützung bei der Vermarktung von untauglichen Impfstoffen mit schweren bis tödlichen Nebenwirkungen im Rahmen eines „russischen Roulettes“.

Aber der Schutz der milliardenschweren Pharmaindustrie ist hier wohl für einige wichtiger als der Schutz der Wohnungssuchenden.

Das ist meine Meinung.


Rechtsanwältin
Helga Dubberstein                                                                                                                              Berlin, 05.04.2022







 
 
 
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